Kandidieren­den­ver­zeichnis

Für einen Überblick über die Kandidierenden in den einzelnen Wahlausschüssen für die Wahl zum 21. Landeselternbeirat Baden-Württemberg gibt es hier einen Einstieg über die Schularten und die Regierungsbezirke. Die Wahl erfolgt in den folgenden 33 Wahlausschüssen:

Die Kandidierenden in den einzelnen Wahlausschüssen

Berufsschulen & Berufsfachschulen

Berufliche Gymnasien & Berufskollegs

Staatlich anerkannte Ersatzschulen

Für die Privatschulen gibt es einen gemeinsamen Wahlausschuss für ganz Baden-Württemberg

Wer ist bei der Wahl wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind die Vorsitzenden der Elternbeiräte aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (also Grundschule, Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium und SBBZ) und der öffentlichen berufsbildenden Schulen mit den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule, berufliches Gymnasium und Berufskolleg (außer dem einjährigen BK zur Erlangung der Fachhochschulreife).

Elternbeiratsvorsitzende staatlich anerkannter Ersatzschulen sind im entsprechenden Wahlausschuss wahlberechtigt, wenn sie in einem Verfahren gewählt wurden analog den Bestimmungen der Elternbeiratsverordnung.

Für weitere Details siehe Elternbeiratsverordnung, Wahlordnung und FAQ.