Wahl zum 21. LEB

Kandi­datur­portal

Datenschutzerklärung

Allgemeine Hinweise

Die allgemeinen Datenschutzhinweise zur Benutzung unserer Online-Angebote sind auf der Haupt-Website des Landeselternbeirats Baden-Württemberg einsehbar und haben Gültigkeit auch für dieses Kandidatur-Portal.

Spezifische Hinweise für Kandidaturen zum Mitglied für den Landeselternbeirat und dieses Kandidatur-Portal

A) PERSÖNLICHE DATEN

Wer für den Landeselternbeirat Baden-Württemberg kandidiert, stimmt mit der Erklärung der Kandidatur in folgende automatische Datenspeicherungen, -Veröffentlichungen und -Nutzungen ein:

1) Für den Fall einer Mitgliedschaft im Landeselternbeirat

  • Veröffentlichung des Vornamens, Nachnamens, Regierungsbezirks, Ort und Schulart der Schule, für die man kandidiert, auf der Website des Landeselternbeirats für die Dauer der eventuellen Mitgliedschaft im Landeselternbeirat zum Zwecke der Information der Öffentlichkeit.
  • Veröffentlichung des Vornamens, Nachnamens, Regierungsbezirks und Schulart der Schule, für die man kandidiert, in der Zeitschrift »Schule im Blickpunkt« für die Dauer der eventuellen Mitgliedschaft im Landeselternbeirat zum Zwecke der Information der Öffentlichkeit.
  • Speicherung der personenbezogenen Daten inkl. privater Telefonnummer(n) und E-Mail-Adresse in der Datenablage des Landeselternbeirats zum Zwecke der Kommunikation zu Belangen des Landeselternbeirats.
  • Nutzung des Vornamens, Nachnamens und der privaten E-Mail-Adresse als automatisches Weiterleitungsziel einer durch den Landeselternbeirat bereitgestellten E-Mail-Adresse für die Dauer der eventuellen Mitgliedschaft im Landeselternbeirat zum Zwecke der einheitlichen Kommunikation und Erreichbarkeit für Dritte.
  • Weitergabe der personenbezogenen Daten an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zum Zwecke der Kommunikation zu Belangen des Landeselternbeirats.

2) Während der Kandidaturphase und bis einschließlich 31. März 2026

  • Speicherung und Verarbeitung aller im Kandidaturportal gemachten Angaben auf Servern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Kommunikation im Vorfeld der Wahl und zum Betrieb des Kandidaturportals.
  • Veröffentlichung des Vornamens, Nachnamens, Regierungsbezirks, Ort und Schulart der Schule, für die man kandidiert, sowie aller im Kandidaturportal gemachten freiwilligen persönlichen Angaben auf dieser Website für den Zeitraum Ende Januar 2026 bis zum Ende der Wahlperiode zum Zwecke der Information der Öffentlichkeit und insbesondere der aktiv Wahlberechtigten.
  • Veröffentlichung des Vornamens, Nachnamens, Regierungsbezirks, Ort und Schulart der Schule, für die man kandidiert, in der Anzeige und Berichterstattung der Wahlergebnisse zum Zwecke der Information der Öffentlichkeit.
  • Nutzung der personenbezogenen Daten inkl. E-Mail-Adresse in der vom Landeselternbeirat genutzten Videokonferenzlösung zum Zwecke der Wahlausschuss-Videokonferenzen.
  • Weitergabe des Vornamens, Nachnamens, Regierungsbezirks, Ort und Schulart der Schule, für die man kandidiert, an das Kultusministerium zum Zwecke der Bereitstellung der digitalen Stimmzettel.

B) ANERKENNUNG DATENSCHUTZRELEVANTER BESCHLÜSSE DES LANDESELTERNBEIRATS

Wer für den Landeselternbeirat kandidiert, nimmt für den Fall einer Mitgliedschaft die folgenden Grundsätze zur Kenntnis und stimmt ihnen zu:

  1. Der Landeselternbeirat ist ein eigenständiges Gremium im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultus und Sport und verwaltet sich autonom.
  2. Beim Datenschutz hält sich der Landeselternbeirat an die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
  3. Die im schulischen Kontext geltenden strengeren Datenschutz-Auslegungen und -Regularien finden im Landeselternbeirat keine Anwendung, da es hier nicht um einzelne bzw. namentlich genannte oder bekannte Kinder geht.
  4. Personenbezogene Daten, die ohnehin in der Öffentlichkeit bekannt sind, dürfen auch einem technischen Dienstleister gegenüber offengelegt werden zum Zwecke der Zurverfügungstellung von E-Mail-, Videokonferenz- und Kollaborationslösungen.
  5. Die technischen Hilfsmittel, derer sich der Landeselternbeirat hierfür bedient und die (siehe 2.) im Einklang mit geltendem Datenschutzrecht stehen, sind von allen Mitgliedern zu nutzen, um eine Zusammenarbeit zu ermöglichen.